MiFID II / LEI (Legal Entity Identifier)
MiFID II – neues Regelwerk für das Wertpapiergeschäft
MiFID II ist eine europäische Richtlinie für Finanzmärkte. In Österreich wird Sie mit 3. Jänner 2018 durch das neue Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) umgesetzt. Im Fokus stehen dabei der Ausbau des Anlegerschutzes und neue Transparenzvorschriften im Wertpapiergeschäft. Beim Anlegerschutz geht es vor allem um eine noch stärkere Dokumentation und Aufklärung. So ist nach jeder Kundenberatung ein sogenanntes Beratungsprotokoll zu erstellen.
Eine Fülle von neuen Vorschriften soll zudem mehr Transparenz in die Finanzmärkte bringen. Dies betrifft auch alle Firmenkunden (juristische Personen), die Wertpapiergeschäfte tätigen. Dazu brauchen Sie ab Jänner 2018 einen sogenannten LEI.
Legal Entity Identifier (LEI) - Voraussetzung für Wertpapiergeschäfte ab 2018
Zur korrekten Meldung der Wertpapiergeschäfte an die Aufsichtsbehörden benötigen alle juristischen Personen ab Jänner 2018 eine eigene Identifikationsnummer – LEI (Legal Entity Identifier).
Sofern uns diese Daten nicht vorliegen, dürfen wir die von Ihnen beauftragten Geschäfte in Wertpapieren ab Jänner 2018 nicht mehr ausführen.
Hintergrund
Der LEI ist eine weltweit gültige eindeutige Indentifikationsnummer für Unternehmen. Es handelt sich dabei um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer. Jedes Unternehmen – welches Wertpapiergeschäfte tätigt - muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seiner Bank bekanntgeben.
Weiterführende Informationen zum Thema LEI finden Sie auch auf der Homepage der Wirtschaftskammer bzw. auf der Homepage der Österreichischen Kontrollbank AG (OeKB).
Wo kann der LEI beantragt werden
Die Vergabe des LEI erfolgt nach internationalen Standards durch zugelassene Vergabestellen. Europas größte Vergabestelle für den LEI ist WM Datenservice in Deutschland.
Um erstmalig einen LEI zu beantragen wurde durch WM Datenservice die Webseite www.wm‑leiportal.org erstellt. Hier können Sie Ihren LEI beantragen.
Bitte beantragen Sie den LEI rechtzeitig, da wir nicht einschätzen können, wie lange die Vergabe des LEI dauern wird.