Allgemeine Informationen gemäß § 7 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
URHEBER DIESER INFORMATIONEN
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG
Europaplatz 1a
4020 Linz
I. Allgemeine Informationen über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge
1. Verwendungszweck des Kredites
Immobilienfinanzierung
- Kauf Baugrund
- Neubau
- Zu-/Anbau (z.B. Garage)
- Fertigstellung
- Hauskauf
- Kauf Eigentumswohnung
- Kauf sonstiger Grundstücke
- usw.
- Erhaltung von Eigentumsrechten im Sinne einer Erhaltung der rechtlichen Position am Eigentum z.B. Kreditaufnahme, um weichende Erben auszuzahlen oder zur Finanzierung einer Ausgleichszahlung an den geschiedenen Ehepartner; (nicht gemeint ist in diesem Zusammenhang ein Kredit für die Renovierung eines Eigenheimes).
Sonstige Finanzierung, sofern hypothekarisch besichert, z.B.:
- Ausbildung
- Autokauf
- Alltäglicher Lebensbedarf
- Einrichtung
- Sanierung / Energiesparende Investitionen/Umbau
- usw.
2. Formen von Sicherheiten
Als Sicherheiten für einen Hypothekar- und Immobilienkredit können dienen:
- Festbetrags- oder Höchstbetragshypotheken an Liegenschaften oder Superädifikaten im Inland
- eine Festbetragshypothek haftet nur zu einem bestimmten Abstattungskredit oder Darlehen
- eine Höchstbetragshypothek kann zu mehreren (auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgenommenen) Krediten haften
- im Einzelfall: Hypotheken an Liegenschaften oder Superädifikaten, die in anderen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gelegen sind nach den jeweils hierfür anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften.
Darüber hinaus behält sich der Kreditgeber vor, auch andere Sicherheiten zu verlangen. Dies können sein:
- Bürgschaft
- Verpfändung/ Zession Versicherung
- Verpfändung Wertpapier-Depot
- Verpfändung Spareinlage
- Abtretung von Bausparguthaben
- Gehaltsverpfändung
- Sicherungsübereignung sonstiger Geld-/Vermögens- und/oder Sachwerte
- Eigentumsvorbehalt
Wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann zur Deckung der Forderungen die Sicherheit verwertet werden.
3. Mögliche Laufzeit
Prinzipiell bedeutet eine lange Kreditlaufzeit eine geringere monatliche Belastung. Bei kurzer Laufzeit, sind die Monatsraten zwar höher, dafür kommt der gesamte Kredit (bzw. zu zahlender Gesamtbetrag) insgesamt günstiger.
In der Regel – je nach Verwendungszweck – beträgt die maximale Laufzeit 30 Jahre (in begründeten Einzelfällen auch bis zu 40 Jahre).
Als Richtwerte gelten:
- Renovierungen und Sanierungen: 10 Jahre
- Erwerb von Baugrund: 20 Jahre
- Erwerb von Baugrund mit Errichtung eines Eigenheims: 25 Jahre
- Erwerb Eigentumswohnung: 25 Jahre
4. Arten von angebotenen Sollzinssätzen
Variable Verzinsung gebunden an Indikator (z.B. EURIBOR)
- Beschreibung: Regelmäßige Anpassung des Zinssatzes an einen Indikator (z.B. 3-Monats-EURIBOR). Grundsätzlich wird die Höhe der Rate der aktuellen Verzinsung angepasst.
- Vorteile: Vorteil bei fallendem Zinsniveau. Im Vergleich zu fixen Zinsen ergibt sich zu Beginn meist ein niedrigerer Zinssatz. Geplante Laufzeit wird eingehalten.
- Nachteile: Bei steigendem Zinsniveau erhöht sich der Zinssatz. Kann höher steigen als Fixzinssatz, der aktuell gewährt werden könnte. Bei Abstattungskrediten: Die Risiken einer für den Kreditnehmer nachteiligen Entwicklung des variablen Zinssatzes werden in einem dem Kreditnehmer im Zuge des Kundengespräches ausgefolgten fiktiven Tilgungsplanes veranschaulicht. Die Rate erhöht sich bei steigendem Zinsniveau (bzw. Indikatorwert).
Fixe Verzinsung
- Beschreibung: Der Zinssatz ist für vereinbarende Dauer fix.
- Vorteile: Dies stellt einen Vorteil bei steigendem Zinsniveau dar. Rate bleibt für die Dauer der Fixzinsperiode kalkulierbar.
- Nachteile: Von einem fallendem Zinsniveau wird nicht profitiert. Eine vorzeitige Rückzahlung während der Fixzinsperiode ist gegen Zahlung einer Entschädigung von max. 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages möglich.
Kombination Fixzinssatz mit anschließend variablem Zinssatz
- Beschreibung: Der Zinssatz ist zunächst für eine bestimmte Zeit fix. Danach erfolgt regelmäßige Anpassung des Zinssatzes an die Entwicklung eines Indikators (z.B. 3-Monats-EURIBOR)
- Vorteile: Während der Fixzinsperiode bleibt der Zinssatz gleich und die Rate kalkulierbar. Während der variablen Zinsperiode kann der Zinssatz auch fallen.
- Nachteile:Während der Fixzinsperiode wird von einem fallenden Zinsniveau nicht profitiert. Eine vorzeitige Rückzahlung während der Fixzinsperiode ist gegen Zahlung einer Entschädigung von max. 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages möglich. In der variablen Zinsperiode kann sich die Rate bei steigendem Zinsniveau (bzw. Indikatorwert) erhöhen.
4a. Informationen zum Referenzwert
Je nach vereinbarter Währung, gelten für Sie die Ausführungen zum Referenzwert EURIBOR, IBOR, UDRB oder Risk-free-Rates (CHF, GBP, JPY, und USD):
Währung | Referenzwert | Name | Administrator |
---|---|---|---|
EUR | EURIBOR | Euro Interbank Offered Rate | European MOney Markets Institute (EMMI) |
EUR | UDRB | Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen | Österreichische Nationalbank (OeNB) |
CHF | SARON SARON Compound Rate |
Swiss Average Rate Overnight | Six Group |
USD | SOFR CME Term SOFR Rate |
Secured Overnight Financing Rate | Federal Reserve Bank of New York CME |
GBP | SONIA ICE Term SONIA Reference Rate (TSRR) |
Sterling Overnight Interbank Average Rate | Bank of England ICE |
JPY | TONA TORF |
TONA = Tokyo Overnight Average Rate, TORF = Tokyo Term Risk Free Rates |
Bank of Japan Quick |
Diverse andere Fremdwährungen | IBOR | Interbank Offered Rate | Jeweilige Nationalbank |
Mögliche Auswirkungen auf den Verbraucher:
Steigt der Referenzwert, steigt der Sollzinssatz eines variabel verzinsten Kredites. Der Kredit wird teurer. Bei einem Kredit mit Pauschalraten steigt die Höhe der Raten oder es verlängert sich – je nach getroffener Vereinbarung - die Laufzeit.
Sinkt der Referenzwert, sinkt der Sollzinssatz eines variabel verzinsten Kredites. Der Kredit wird günstiger. Bei einem Kredit mit Pauschalraten sinkt die Höhe der Raten oder es verkürzt sich – je nach getroffener Vereinbarung - die Laufzeit.
Der Fall, dass der mit Ihnen vereinbarte Referenzwert nicht mehr veröffentlicht wird, kann vertraglich nicht geregelt werden, weil die Folgen vorweg nicht hinreichend präzise vorhergesagt werden können. Sollte der Gesetzgeber – wie in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen geschehen – einen Ersatzreferenzwert vorgeben, so wird dieser zur Anwendung kommen. Sollte keine gesetzliche Regelung erfolgen, wird nach unserer, der Überprüfung durch die Gerichte unterliegenden Rechtsansicht ersatzweise jener Referenzwert heranzuziehen sein, der unter Berücksichtigung aller Umstände für die Anpassung der Zinssätze im Sinne der im Kreditvertrag getroffenen Vereinbarungen am besten geeignet ist. Darüber würden wir Sie gegebenenfalls natürlich eingehend informieren.
5. Fremdwährungskredite
Die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten an Verbraucher erfolgt nur in Ausnahmefällen und nicht in Kombination mit einem Tilgungsträger. Es handelt sich um kein Standardprodukt, insbesondere nicht zur Wohnraumbeschaffung. Neuvergaben von Fremdwährungskrediten sind nur zulässig an Verbraucher
- mit ausreichendem währungskongruentem Einkommen (Einkommen in der jeweiligen Kreditwährung)
- die andere Einnahmen in der Währung des Schuldendienstes erwarten, die zur Rückzahlung des Kredites verwendet werden sollen (z.B. durch Liegenschaftsverkäufe in der Kreditwährung, Verkauf von Unternehmensanteilen in der Kreditwährung)
- mit ausgezeichneter Bonität
Angebotene Währungen: CHF, USD, JPY, CZK.
Risiken und Auswirkungen Zinssatzänderungsrisiko: Ein mitunter gegenüber der heimischen Währung niedrigeres Kreditzinsniveau kann die Kreditaufnahme in Fremdwährung attraktiv erscheinen lassen. Es muss jedoch beachtet werden, dass sich die Zinsen von Fremdwährungen gänzlich anders entwickeln können als die des Euro. Somit kann es vorkommen, dass das Zinsniveau der Kreditwährung auch einmal über dem Zinsniveau des Euro zu liegen kommt und somit mehr Zinsen für den Fremdwährungskredit bezahlt werden müssen als für einen Kredit in Euro anfallen würden. Neben dem Risiko von Zinssatzänderungen trägt der Kreditnehmer – als Besonderheit des Fremdwährungskredites – zusätzlich das Risiko von Änderungen des Wechselkurses der Fremdwährung zum Euro.
Kursrisiko: Wenn der Kreditnehmer keine Eingänge in der Kreditwährung (z.B. auch aus Wertpapiertilgungen) bekommt, trägt er das volle Kursrisiko der Kreditwährung zum Euro, d.h. es kann passieren, dass bei Rückzahlung (Tilgung) des Fremdwährungskredites mehr Euro aufzuwenden sind, als bei Kreditaufnahme ausbezahlt wurden. Aus einem Kredit im Gegenwert von z.B. EUR 100.000,- können durch nachteilige Kursänderungen EUR 120.000,- werden, sodass bei diesem Beispiel allein auf Grund der Kursänderungen um EUR 20.000,- mehr Rückzahlung geleistet werden muss als dies bei einem Kredit in Euro der Fall wäre. Der Wechselkurs muss selbstständig beobachtet werden.
Wir gehen davon aus, dass der Kreditnehmer selbst aktiv wird und die nötigen Schritte einleitet.
6. Repräsentatives Finanzierungsbeispiel
Verwendungszweck: Finanzierung Baugrund
- Abstattungskredit
- Gesamtkreditbetrag EUR 100.000,00
- Laufzeit 240 Monate
- Sicherheiten: Höchstbetragshypothek über EUR 132.600,00
Sollzinssatz 6,000 % p.a. variabel (Anpassung vierteljährlich gemäß Entwicklung des 3-Monats-Euribor); 240 monatliche Pauschalraten in der Höhe von EUR 776,00; einmaliges Kreditbearbeitungsentgelt EUR 2.000,00; Kontoführungsentgelt vierteljährlich EUR 45,43; Bearbeitungsentgelt laufend vierteljährlich EUR 5,82
an das Grundbuchsgericht einmalig abzuführen:
- Grundbuch-Eintragungsgebühr 1,2 % von EUR 132.600,00 = EUR 1.592,00
- Eingabegebühr EUR 47,00
Sonstige einmaligen Kosten/Entgelte:
- Entgelt für Anfragen beim Kreditschutzverband EUR 94,76
- Kosten für Liegenschaftsbewertung EUR 1.152,76
- Grundbuchsüberprüfungsgebühr EUR 116,44
- Kosten für Erstellung Pfandvertrag EUR 81,50
- Kosten für Erstellung Grundbuchsgesuch EUR 151,38
- Löschungsquittung/-erklärung EUR 139,73
- Sperrscheinersatzgebühr EUR 116,44
- Archivierungsgebühr EUR 30,00
ergibt Gesamtkosten: EUR 86.100,23
effektiver Jahreszins 7,240 %
zu zahlender Gesamtbetrag EUR 186.100,23
Entgelte für allenfalls zusätzlich zu bestellende Sicherheiten sind von der jeweiligen Sicherheit abhängig und sind in diesem Rechenbeispiel daher noch nicht enthalten.
7. Weitere mögliche Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit
Im Zusammenhang mit dem Kredit können weitere Kosten anfallen, die nicht in den Gesamtkosten des Kredits enthalten sind:
- Kosten für Beglaubigung der Unterschriften auf der Pfandurkunde
- Kosten für Notar
- Kosten für die Eintragung der Eigentumsübertragung ins Grundbuch
- Kosten bei Zahlungsverzug (Verzugszinsen, Mahnspesen)
8. Rückzahlung
Kontokorrentkredit (für die Bauphase)
Wieder ausnützbarer Rahmen, mit dem das Recht eingeräumt wird, den Kredit während der Dauer des Kreditverhältnisses zu beliebigen Zeitpunkten und in beliebiger Höhe bis maximal zum vereinbarten Höchstbetrag in Anspruch zu nehmen.
Besonderheiten:
Flexible Inanspruchnahme innerhalb des Kreditrahmens; beliebige Rückzahlung während der Laufzeit, vollständige Rückzahlung ist am Ende der Laufzeit geschuldet. Da die Kosten von längerfristigen Kontokorrentkrediten üblicherweise höher als bei einem Abstattungskredit mit Ratenzahlung sind, ist es sinnvoll vor allem bei Krediten für die Errichtung von Wohnhäusern Kontokorrentkredite nur während der Bauphase zu nutzen bis der endgültige Bedarf an Kapital fest steht.
Abstattungskredit (Einmal ausnützbarer Kredit)
- mit Pauschalraten
Regelmäßige Rückzahlung in Form von Raten bestehend aus dem geliehenen Kapital, Entgelten und Sollzinsen. Die Zinsen berechnen sich vom jeweils aushaftenden Saldo. - mit Kapitalraten
Regelmäßige Rückzahlung in Form von gleichbleibenden Raten, die lediglich das geliehene Kapital tilgen; Zahlung der Sollzinsen und Entgelte separat zu den Abschluss-Terminen. Die Zinsen berechnen sich vom jeweils aushaftenden Saldo. - endfällig
Rückzahlung des gesamten Kapitals erst am Ende der Laufzeit; laufende Bezahlung der Sollzinsen und Entgelte zu den Abschluss-Terminen. Die Zinsen berechnen sich vom aushaftenden Saldo, der bei dieser Art des Kredites in voller Höhe über die gesamte Laufzeit besteht. Aufgrund dieser Besonderheit ergibt sich eine höhere Gesamtbelastung für den Kreditnehmer. Der Kreditnehmer hat dafür zu sorgen, dass er zum Ende der Laufzeit über ausreichendes Kapital zur Rückzahlung verfügt. - mit tilgungsfreier Anlaufzeit
Rückzahlung des gesamten Kapitals erfolgt erst nach Ende des vereinbarten rückzahlungsfreien Zeitraums.
Abhängig von der vertraglichen Vereinbarung werden die Zinsen zu den Abschlussterminen bezahlt oder kapitalisiert (erhöhen den Kreditbetrag). Die Zinsen berechnen sich vom jeweils aushaftenden Saldo.
Tilgungsrhythmus:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
- endfällig
Die individuelle Abstimmung der Anzahl, Häufigkeit und Höhe der regelmäßigen Rückzahlungen erfolgt im Kundengespräch.
9. Hinweis – keine garantierte Rückzahlung
Die Einhaltung der Bedingungen des Kreditvertrags garantiert nicht die Rückzahlung des aufgrund des Kreditvertrags in Anspruch genommenen Gesamtkreditbetrags. Das bedeutet insbesondere, dass bei Erhöhung des Sollzinssatzes und/oder der Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit höhere/mehr als die im Kreditvertrag genannten Raten und Gesamtbetrag zurückzuzahlen sind.
10. Vorzeitige Rückzahlung
Gänzliche oder teilweise Rückzahlung des Kredites ist vorbehaltlich des Nachstehenden möglich, für die Restlaufzeit fallen keine Kosten an.
- Nicht hypothekarisch besicherte Kredite:
Bei Rückzahlungen während einer Fixzinsperiode steht dem Kreditgeber das Recht auf Entschädigung zu. Keine Entschädigung fällt an, solange die in den letzten 12 Monaten vorzeitig zurückgezahlten Beträge in Summe EUR 10.000,- nicht übersteigen, oder wenn die vorzeitige Rückzahlung aus einer zum Kredit vereinbarten Versicherung erfolgt. - Hypothekarisch besicherte Kredite:
Kostenfreie Rückzahlungen sind während einer Periode mit variablem Zinssatz nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist in der Dauer von 6 Monaten, während einer Fixzinsperiode unter Einhaltung der Restlaufzeit der Fixzinsperiode möglich. Bei Nichteinhaltung ist für den nicht eingehaltenen Teil der Kündigungsfrist bzw. Restlaufzeit einer Fixzinsperiode eine Entschädigung möglich.
Höhe der Entschädigung:
Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem Zinssatz, zu dem der Kreditgeber den vorzeitig rückgezahlten Betrag auf dem Markt zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung als Kredit vergeben kann. Die Entschädigung beträgt höchstens 1 % (bei Restlaufzeit unter einem Jahr 0,5 %) des vorzeitig rückbezahlten Kreditbetrages, jedoch nie mehr als die Zinsen für die Restlaufzeit betragen hätten.
11. Bewertung der als Sicherheit dienenden Immobilie
Die Bewertung der als Sicherheit dienenden Immobilie ist erforderlich und wird durch den Kreditgeber oder durch einen von ihr beauftragten externen Sachverständigen durchgeführt. Die Kosten der Bewertung sind vom Verbraucher zu tragen.
12. Nebenleistungen als Voraussetzungen für Kreditgewährung
Die Gewährung des Kredites nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen kann voraussetzen, dass der Kreditnehmer bestimmte Nebenleistungen zu erbringen hat. Dies können sein:
- Abschluss oder Beibringung von Versicherungen
- Mitinhaberschaft (von Raiffeisen Genossenschaften)
Der Kreditnehmer kann als Nebenleistungen / Versicherungen sowohl Produkte des Kreditgebers abschließen, als auch gleichwertige Produkte anderer Anbieter beibringen. Die individuelle Abstimmung erfolgt im Kundengespräch. Als Sicherheit dienende Versicherungen sind für die Dauer der gesamten Kreditlaufzeit aufrechtzuerhalten.
13. Konsequenzen bei Nichteinhaltung der mit dem Kreditvertrag eingegangenen Verpflichtungen
Im Kreditvertrag verpflichtet sich der Kreditnehmer, die vereinbarten regelmäßigen Zahlungen/Ansparungen termingerecht zu erbringen bzw. den Kreditgeber umgehend vom Verzug oder von der Aussetzung der Zahlung auch nur einer der Zahlungen/Ansparungen zu informieren. Die Nichteinhaltung dieser Zahlungs-/ Ansparverpflichtung stellt - wenn dadurch die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gefährdet wird - einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Kündigung des Kreditverhältnisses durch den Kreditgeber dar.
Weitere mögliche Folgen des Verzugs des Kreditnehmers sind:
- Verzugszinsen
- Mahnspesen
- Terminverlust (das ist die sofortige Fälligstellung der gesamten noch offenen Schuld, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und der Kreditgeber den Kreditnehmer unter Androhung des Terminverlusts unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen gemahnt hat)
- Verwertung der Sicherheiten
- Klage
- Exekution
- Einmeldung in Kleinkreditevidenz und Warnliste
II. Vorvertragliche Informationen zur Kreditwürdigkeitsprüfung
Für die Kreditwürdigkeitsprüfung erforderliche Informationen und Unterlagen
Für die Kreditwürdigkeitsprüfung hat der Kreditnehmer folgende Unterlagen beizubringen:
- Identitätsdokumente (z.B. Reisepass, Führerschein,…) im Original zur Anfertigung einer Kopie
- sofern das laufende Gehaltskonto (mit sämtlichen Ein- und Ausgängen) nicht beim Kreditgeber geführt wird (bzw. erst kürzer als 3 Jahre bei diesem besteht):
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Einkommensnachweis der letzten 3 Jahre bzw. Einkommensnachweis vom letzten Jahr, wenn seit mindestens 3 Jahren ein regelmäßiges Einkommen bezogen wird
- Jahreslohnzettel der letzten drei Jahre
- für sonstiges Einkommen (z.B. Familienbeihilfe/Pflegegeld…): Bescheide
- vollständiger Kontoauszug des für alle Eingänge und Zahlungen genutzten Kontos der letzten 6 Monate
- Unterlagen zum finanzierten Objekt
- eine Selbstauskunft/einen Haushaltsplan und
- eine Datenschutzerklärung.
Die Selbstauskunft wird die aus der Anlage ersichtlichen Fragen enthalten und wird (an Hand der von Ihnen beizubringenden Unterlagen) gemeinsam mit Ihnen in der Bank erstellt. Die Datenschutzerklärung erhalten Sie bei einem persönlichen Gespräch in der Bank. Beide Dokumente sind von Ihnen zu unterfertigen.
Ohne die vorstehend angeführten Unterlagen und Informationen, welche korrekt und vollständig vorliegen müssen, kann die Kreditwürdigkeitsprüfung nicht stattfinden und ein Kredit nicht gewährt werden.
Abfrage von Datenbanken
Der Kreditgeber erhebt Daten über den Kreditnehmer durch Abfrage in der Kleinkreditevidenz (KKE) und in der Warnliste, welche beim Kreditschutzverband von 1870, Wagenseilgasse 7, A-1120 Wien eingerichtet sind. Nähere Informationen zu diesen Datenbanken sind auf der Homepage des KSV1870: www.ksv.at abrufbar.
Darüber hinaus erfolgen Abfragen in öffentlichen Registern (wie insbesondere Grundbuch, Firmenbuch, Ediktsdatei, Melderegister etc). Erfolgen auch Abfragen bei anderen privaten Datenbanken, wird dies aus der Datenschutzerklärung ersichtlich.
III. Informationen zu Beratungsleistungen
Die Raiffeisenbank bietet auf Wunsch des Kunden im Zusammenhang mit Wohnbaufinanzierung Beratung und individuelle Empfehlung zur Kreditaufnahme an.
Die Empfehlung/Beratung bezieht sich dabei in der Regel auf
- alle eigenen Kredit- und Darlehensangebote
- die Finanzierungsprodukte der Raiffeisen Bausparkasse und
- die Förderungsmöglichkeiten für Projekte innerhalb des Bundeslandes in dem die Beratung in Anspruch genommen wird.
Der genaue Umfang der Beratung wird im Finanzierungsprotokoll festgelegt.
Darüber, ob und in welchem Umfang darüber hinaus Beratungsleistungen erbracht werden können, informiert der Kundenbetreuer.